Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die bislang sieben Veranlagungswahlrechte für Ehegatten auf vier reduziert. Die verbliebenen möglichen Veranlagungswege sind: (Die Neuregelungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013):
- Einzelveranlagung mit Grund-Tarif
- Verwitweten-Splitting
- „Sonder-Splitting“ im Trennungsjahr
- Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting
Abgeschafft wurde die getrennte und die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (dieser ist letztmalig im Veranlagungszeitraum 2012 anwendbar).
Unverändet steht den Ehegatten die Möglichkeit offen, zu den bisherigen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV die neue Steuerklasse IV plus Faktor zu wählen. Ziel des neuen Faktorverfahrens ist, den Lohnsteuereinbehalt möglichst exakt zu berechnen, so dass Nachzahlungen bei der Steuerveranlagung weitgehend vermieden werden können.
Vorteile
Ein weiteres Plus des Faktorverfahrens gegenüber der Steuerklassenkombination III/V ist, dass der Ehepartner mit der höheren Steuerklasse V neben dem geringeren Verdienst nicht auch noch einen höheren Lohnsteuerabzug in Kauf nehmen muss. Im Unterschied zum bisherigen Verfahren bei der Steuerklassenkombination III/V werden die beiden Ehegatten zustehenden familienbezogenen Freibeträge (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale) nicht mehr ausschließlich dem Ehegatten der Klasse III zugerechnet. Im Faktorverfahren wird stattdessen die voraussichtliche Jahreslohnsteuer für jeden Ehegatten getrennt nach der Steuerklasse IV ermittelt, d.h. es werden anders als bei der Steuerklassenwahl III/V jedem Ehegatten die ihm persönlich zustehenden Freibeträge (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag) steuermindernd zugerechnet. Außerdem wird mit dem Faktor die steuermindernde Wirkung des Ehegatten-Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug voll berücksichtigt. Dadurch fällt der Lohnsteuerabzug für den geringverdienenden Ehegatten niedriger aus als bei der Steuerklasse V. Der andere Ehepartner mit dem höheren Verdienst zahlt allerdings mehr Lohnsteuer als bei der Steuerklasse III bzw. in der Kombination III/V.
Faktor
Der Faktor ermittelt sich aus dem Verhältnis von voraussichtlich zu zahlender gemeinsamer Einkommensteuer aus dem Gesamtjahresarbeitslohn beider Ehegatten (nach Splittingtarif) zur Summe der mit Steuerklasse IV ermittelten voraussichtlichen Lohnsteuer beider Ehegatten. Es errechnet sich ein Faktor kleiner als eins, welcher vom Finanzamt mit drei Kommastellen berechnet und durch einen entsprechenden Eintrag neben der Lohnsteuerklasse IV bescheinigt wird.
Aufgaben für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat den vom Finanzamt ermittelten und bescheinigten Faktor bei der Lohnabrechnung dahin gehend zu berücksichtigen, dass er bei Ermittlung der abzuführenden Lohnsteuer nach der Steuerklasse IV die sich ergebende Lohnsteuer um den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor mindern muss.
Antragstellung/Eintrag auf Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung
Die neue Steuerklassenkombination IV plus Faktor ist analog dem für die bisherigen Klassenkombinationen geltenden Verfahren auf der Lohnsteuerkarte bzw. der für den Übergangszeitraum zur Einführung des ELStAM Verfahrens (nach derzeitigem Stand geplante Einführung: 1.1.2013) auszustellenden Ersatzbescheinigung einzutragen. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Antragsformulare für den Steuerklassenwechsel werden von den örtlichen Finanzämtern ausgehändigt oder können im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden. In dem Antrag angegebene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden bei der Berechnung des Faktors berücksichtigt.
Online-Vergleichsrechner
Die Steuerklassenkombination III/V war bislang im Regelfall günstiger, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Familienverdienstes bezogen hat. Diese Regel gilt für das IV plus Faktorverfahren unverändert. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder stellen auf dem Server des Bundesministeriums unter www.abgabenrechner.de einen interaktiven Abgabenrechner zur Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehepartner zur Verfügung. Der Rechner liefert einen Lohnsteuervergleich in allen vier möglichen Steuerklassenkombinationen III/V oder V/III oder IV/IV plus Faktor sowie IV/IV ohne Faktor.
Steuerveranlagung
Die Anwendung des Faktorverfahrens führt zu einer Pflichtveranlagung, d. h. wie die Steuerklassenkombination III/V verpflichtet auch die Steuerklasse IV plus Faktor die Ehegatten zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung.
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