Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums
Berechnungshilfe Beschäftigtenzahlen (193KiB)
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Antragsformular Soforthilfe BW
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weitere Infos und Erläuterungen finden Sie hier:
Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Informationen des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe Corona
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Unternehmen*
- Sozialunternehmen
- (Solo-)Selbstständige
- Freie Berufe einschl. Künstler
mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Beschäftigten
* jede Einheit, unabhängig ihrer Rechtsform
gilt auch für Sozialunternehmen, die aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen
Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten sind nur antragsberechtigt,
als dass mit der selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens
eines Haushalts bestritten wird.
Was wird gefördert?
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe
- förderfähig sind z.B. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Büroräume, Leasingraten u.Ä.
Nicht förderfähig sind Umsatzeinbrüche oder Liquiditätsengpässe, die vor dem 11.03.2020 entstanden sind.
Wie wird gefördert?
- 9.000 EUR für drei Monate für antragsberechtige Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 EUR für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 EUR für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Obergrenze der Förderung ist der unmittelbar durch die Corona-Pandemie entstandene Liquititätsengpass oder entsprechende Umsatzeinbruch, max. die vorstehen genannten Förderbeträge.
Die Anzahl der Beschäftigten sich ergibt aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der KMU-Definition der EU erfolgt. Weiteres finden Sie hier.
Antragsverfahren
Die Anträge gehen über die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Auch wenn man hier kein Kammermitglied ist, können die Anträge dort gestellt werden.
Sie brauchen dazu:
- Mitgliedsnummer IHK oder HK, soweit dort regisitriert
- bei früheren L-Bank-Kontakten Ihre Kundennummer
- Handelsregisternummer
- USt-ID-Nummer oder ersatzweise Ihre Steuernummer
- Ihre Bankverbindung (Geschäftskonto)
- Frage nach bisherigen Förderungen i.R. einer sogenannten De-Minimis-Erklärung. Eine gute Erklärung dazu gibt es hier
- Sie müssen angeben, ob Sie bereits weitere staatliche Hilfen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bewilligt bekommen oder beantragt haben
- Die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses für drei Monate
(hier können Sie sich an Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung orientieren, entweder Monatswert hochrechnen,
Quartalswert verwenden oder Jahreswert auf drei Monate runterrechnen) - Anzahl Ihrer Beschäftigten (Berechnung siehe Hinweis oben "Wie wird gefördert?"
Dokumente müssen in ein PDF-Format umgewandelt werden können
Bitte informieren Sie sich nach entsprechenden Tools.